Donnerstag 9. Mai 2024

Vorsorge: Viele Familien vernachlässigen Sorgerechtsverfügung

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(akz-o) Im Alltagsgeschehen geraten wichtige Vorsorgethemen für die Familie leicht aus dem Blick. Dazu zählt auch die Sorgerechtsverfügung für die eigenen Kinder. Eine kürzlich durchgeführte Vorsorgestudie zeigt, dass vielen Menschen das Bewusstsein dafür fehlt, dass der eigene Tod ein Risiko für Familie und Kinder darstellt.

In der aktuellen von YouGov durchgeführten DELA-Vorsorgestudie geben lediglich 25 Prozent der 1.034 Befragten an, die Sorgerechtsverfügung als Vorsorgedokument zu kennen. Und nur fünf Prozent haben für den Ernstfall eine Sorgerechtsverfügung verfasst. Dabei können Eltern mit einer Sorgerechtsverfügung gemeinsam oder als alleinerziehender Elternteil festlegen, wer für die eigenen Kinder sorgen soll, wenn ihnen selbst etwas zustößt. „Auch wenn die Entscheidung über das Sorgerecht immer beim Familiengericht liegt, können Eltern mithilfe einer Sorgerechtsverfügung eine Empfehlung für eine bestimmte Person aussprechen, die das Sorgerecht im Ernstfall erhalten soll. Auf diese Weise können Eltern präventiv sicherstellen, dass ihre Kinder in die Hände von Menschen kommen, denen sie vertrauen und die ihre Werte teilen“, erklärt Vorsorgeexperte Daniel Pytiak von DELA Lebensversicherungen in Deutschland und weist darauf hin: „Anders als vielfach angenommen, fällt das Sorgerecht nicht automatisch den Großeltern oder den eigenen Geschwistern zu.“

Vorsorgedokumente schaffen Klarheit und entlasten Angehörige

Über die bereits erwähnte Sorgerechtsverfügung hinaus fehlen laut Studie häufig auch weitere wichtige Vorsorgedokumente. Zwar kennen 73 Prozent der Befragten das Testament und vielen Menschen ist auch die Patientenverfügung bekannt (72 Prozent). Dennoch haben 37 Prozent der Befragten bisher überhaupt keine Vorsorgedokumente hinterlegt. Lediglich 31 Prozent geben an, eine Patientenverfügung, 28 Prozent einen Organspendeausweis /-verfügung und 22 Prozent eine Vorsorgevollmacht verfasst zu haben. „Die Ergebnisse der Studie deuten darauf hin, dass vielen Menschen die Bedeutung von Vorsorgeverfügungen nicht ausreichend bewusst ist. Dabei legt beispielsweise eine Vorsorgevollmacht fest, wer einen Menschen im Fall eines schweren Unfalls oder einer schweren Krankheit rechtlich vertreten und für ihn entscheiden darf, wenn er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Dieses zentrale Vorsorgedokument sollte jeder Mensch verfassen und für den Ernstfall hinterlegen; schließlich sichert es das eigene selbstbestimmte Handeln ab und entlastet gleichzeitig die Liebsten in einer schwierigen Lebenssituation“, erklärt Pytiak.

Weitere Informationen unter www.dela.de.

Foto: AleksandarNakic/istockphoto.com/akz-o

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